Wir unterstützen Sie im Veränderungsprozess

Wenn ein Unternehmen sich von Mitarbeitern trennt, bietet die PRM Unterstützung im Veränderungsprozess an. Unsere frühzeitige Einbindung hilft, die Veränderung für alle Beteiligten sinnvoll zu gestalten. Mit unserer Beratung erleichtern wir den Übergang (Transfer) aus einem bestehenden in ein neues Arbeitsverhältnis oder eine Selbständigkeit.

Wir unterstützen Sie im Veränderungsprozess

Wenn ein Unternehmen sich von Mitarbeitern trennt, bietet die PRM Unterstützung im Veränderungsprozess an. Unsere frühzeitige Einbindung hilft, die Veränderung für alle Beteiligten sinnvoll zu gestalten. Mit unserer Beratung erleichtern wir den Übergang (Transfer) aus einem bestehenden in ein neues Arbeitsverhältnis oder eine Selbständigkeit.

Die Beratung hat zum Ziel:

Arbeitslosigkeit zu vermeiden

unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsmarktsituation die Aussicht auf eine nachhaltige Integration zu vergrößern

in Zusammenarbeit mit den Betriebsparteien und der Agentur für Arbeit eine Strategie für den betroffenen Personenkreis zu erarbeiten

Vorteile für das Unternehmen

Die Chancen, die sich aus unserer Beratung ergeben, sind:

  • die Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen
  • die Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
  • Transparenz durch genaue Ermittlung der Kosten, die durch den Personalabbau entstehen werden
  • Imagewahrung

Vorteile für die Arbeitnehmer

Zu den Chancen für die betroffenen Arbeitnehmer zählen:

  • eine Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Unterstützung bei der Suche nach einer passenden neuen Beschäftigung
  • individuelle Begleitung
  • Qualifizierungsberatung

Vorteile für das Unternehmen

Die Chancen, die sich aus unserer Beratung ergeben, sind:

  • die Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen
  • die Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
  • Transparenz durch genaue Ermittlung der Kosten, die durch den Personalabbau entstehen werden
  • Imagewahrung

Vorteile für die Arbeitnehmer

Zu den Chancen für die betroffenen Arbeitnehmer zählen:

  • eine Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Unterstützung bei der Suche nach einer passenden neuen Beschäftigung
  • individuelle Begleitung
  • Qualifizierungsberatung

Transferagentur

Infos für Unternehmen und Betriebsräte

Mit der Beauftragung einer sogenannten Transferagentur können Mitarbeiter begleitet werden, die unmittelbar vom Verlust des Arbeitsplatzes und damit von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Voraussetzungen und die gesetzliche Grundlage sind im § 110 SGB III geregelt. Unter Transferagentur wird ein Träger verstanden, der Transfermaßnahmen anbietet. Sinn und Zweck von Transfermaßnahme sind es, Arbeitnehmern den Übergang (Transfer) aus dem alten in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern. Die PRM unterstützt den Prozess der Neuorientierung und begleitet die betroffenen Mitarbeiter bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder bei der Existenzgründung.

Voraussetzungen

Damit die Betriebsparteien die Förderung durch die Agentur für Arbeit erlangen, ist ein Beratungsgespräch im Vorfeld von Sozialplanverhandlungen mit der Agentur obligatorisch. Die Agentur prüft, ob eine Reihe von Voraussetzungen vorliegt. Ist das der Fall, sind beispielsweise alle Mitarbeiter von Arbeitslosigkeit bedroht, hat der Mitarbeiter sich verbindlich für die Teilnahme entschieden, ist die Qualität der Maßnahmen sichergestellt, ist die Durchführung der Maßnahme finanziell und von der Infrastruktur her gesichert, dann kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Umfang und Dauer der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen für die betroffene Person in einem Umfang von bis zu 2500 Euro pro Person, allerdings nur dann, wenn sich das Unternehmen im gleichen Umfang beteiligt. Der Umfang der Förderung hängt von den durchgeführten Maßnahmen ab. Die Dauer der Transfermaßnahmen ist maximal auf die Dauer der individuellen Kündigungsfrist beschränkt. Wir beraten Sie gerne über mögliche Inhalte und eine sinnvolle Dauer.

Inhalt der förderfähigen Maßnahmen

Förderfähig sind Maßnahmen zur Feststellung der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs, die ergänzt werden können um Bewerbungstraining, das Trainieren von Vorstellungsgesprächen, aktive Stellensuche und vieles mehr. 

Ablauf

Zunächst ist ein Beratungsgespräch zwischen den Betriebsparteien und dem Anbieter der Transferagentur, beispielsweise der PRM, hilfreich, um die Möglichkeiten der Transfermaßnahmen auszuloten. Parallel dazu berät die Agentur für Arbeit hinsichtlich der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förderung. Sobald der Sozialplan abgeschlossen ist, kann ein Antrag auf Förderung der Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. 

Infos für Mitarbeiter

Jeder Mensch hat besondere Fähigkeiten. Aber wie kann man sein Kapital aus beruflicher Erfahrung und persönlichen Qualitäten erfolgreich einbringen?

Die PRM unterstützt Sie dabei, Ihre Vorzüge und Kenntnisse optimal zu präsentieren. Wie wir das tun? In einer Reihe von Gesprächen, Übungen und Seminaren erarbeiten wir mit Ihnen die Grundlagen Ihrer Selbstpräsentation und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung.

Zu Beginn steht die Analyse Ihrer Stärken und Potenziale. Wir unterstützen Sie bei einer strukturierten Selbsteinschätzung, um Ihre beruflichen Kompetenzen besser zu verstehen. In einem Profiling erfassen wir Ihren beruflichen Werdegang, Ihre aktuellen persönlichen Umstände und beruflichen Ziele, wie von der Agentur für Arbeit gefordert. Sie erarbeiten mit uns Ihre Bewerbungsunterlagen, damit Sie sich professionell und passgenau auf interessante Stellen bewerben.

Das letzte Vorstellungsgespräch ist einige Zeit her?

Wir sind der Meinung, jedes Vorstellungsgespräch sollte gut vorbereitet und geübt werden.
Üben Sie das Gespräch mit einem unserer Trainer oder in der Gruppe und nutzen Sie unsere Tipps, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Vorstellungsgespräch so gut zu präsentieren, wie sie tatsächlich sind.

Wie finde ich die richtige Stelle?

Mehr dazu steht in unseren Bewerbungstipps. Dabei sollten Sie Ihr Profil immer wieder mit den Anforderungen relevanter Stellenanzeigen abgleichen, um Ihre Suche zu verfeinern, sich auf aussichtsreiche Positionen zu bewerben und gegebenenfalls zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.

Bewerbe ich mich mit einer Mappe oder online?

Lernen Sie bei uns die Besonderheiten von Bewerbungsmappen und Online-Bewerbungen kennen. Die meisten Unternehmen wünschen inzwischen Onlinebewerbungen. Aber auch die klassische Bewerbungsmappe wird manchmal noch gefordert. Daher sollten Sie beide Methoden sicher beherrschen.

Und wenn sich ein Arbeitgeber telefonisch meldet?

Dann sind Sie aufgrund unseres Trainings „Kalt erwischt“ optimal darauf vorbereitet. Wir üben die aktive Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitgebern genauso wie das kurze Vorstellungsgespräch am Telefon.

Wie lange dauert die Begleitung durch die PRM?

Die PRM begleitet Sie für die Dauer Ihrer Transfermaßnahmen.

Transferagentur

Infos für Unternehmen und Betriebsräte

Mit der Beauftragung einer sogenannten Transferagentur können Mitarbeiter begleitet werden, die unmittelbar vom Verlust des Arbeitsplatzes und damit von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Voraussetzungen und die gesetzliche Grundlage sind im § 110 SGB III geregelt. Unter Transferagentur wird ein Träger verstanden, der Transfermaßnahmen anbietet. Sinn und Zweck von Transfermaßnahme sind es, Arbeitnehmern den Übergang (Transfer) aus dem alten in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern. Die PRM unterstützt den Prozess der Neuorientierung und begleitet die betroffenen Mitarbeiter bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder bei der Existenzgründung.

Voraussetzungen

Damit die Betriebsparteien die Förderung durch die Agentur für Arbeit erlangen, ist ein Beratungsgespräch im Vorfeld von Sozialplanverhandlungen mit der Agentur obligatorisch. Die Agentur prüft, ob einerseits die betrieblichen Voraussetzungen sowie andererseits die persönlichen Voraussetzungen der betroffenen Personen vorliegen. Ist das der Fall, sind beispielsweise alle Mitarbeiter von Arbeitslosigkeit bedroht, hat der Mitarbeiter sich verbindlich für die Teilnahme entschieden, ist die Qualität der Maßnahmen sichergestellt, ist die Durchführung der Maßnahme finanziell und von der Infrastruktur her gesichert, dann kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Umfang und Dauer der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen für die betroffene Person in einem Umfang von bis zu 2500 Euro pro Person, allerdings nur dann, wenn sich das Unternehmen im gleichen Umfang beteiligt. Natürlich hängt der Umfang der Förderung somit von den durchgeführten Maßnahmen ab. Die Dauer der Transfermaßnahmen ist maximal auf die Dauer der individuellen Kündigungsfrist beschränkt. Natürlich ist es auch möglich in Abhängigkeit vom Bedarf, kürzere Maßnahmen anzubieten. Wir beraten Sie gerne über mögliche Inhalte und eine sinnvolle Dauer.

Inhalt der förderfähigen Maßnahmen

Förderfähig sind Maßnahmen zur Feststellung der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs beispielsweise ergänzt umBewerbungstraining, das Trainieren von Vorstellungsgesprächen, aktive Stellensuche und vieles mehr. Darüber hinaus sind aber auch kurze fachliche Qualifikationen förderfähig, wenn sie der Verbesserung der Wettbewerbschancen auf dem Arbeitsmarkt dienen.

Ablauf

Zunächst ist ein Beratungsgespräch zwischen den Betriebsparteien und dem Anbieter der Transferagentur, beispielsweise der PRM, hilfreich, um die Möglichkeiten der Transfermaßnahmen auszuloten. Parallel dazu berät die Agentur für Arbeit hinsichtlich der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förderung. Sobald der Sozialplan abgeschlossen ist, kann ein Antrag auf Förderung der Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit platziert werden. PRM unterstützt Sie hierbei gerne. Mit dem Bescheid sind Sie dann sicher, dass die Fördermittel in dem von Ihnen gewünschten Umfang gewährleistet sind, und die Durchführung kann beginnen. 

Infos für Mitarbeiter

Jeder Mensch hat besondere Fähigkeiten. Aber wie kann man sein Kapital aus beruflicher Erfahrung und persönlichen Qualitäten erfolgreich einbringen?

Die PRM unterstützt Sie dabei, Ihre Vorzüge und Kenntnisse optimal zu präsentieren. Wie wir das tun? In einer Reihe von Gesprächen, Übungen und Seminaren erarbeiten wir mit Ihnen die Grundlagen Ihrer Selbstpräsentation und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung.

Zu Beginn steht die Analyse Ihrer Stärken und Potenziale. Wir unterstützen Sie bei einer strukturierten Selbsteinschätzung, um Ihre beruflichen Kompetenzen besser zu verstehen. In einem Profiling erfassen wir Ihren beruflichen Werdegang, Ihre aktuellen persönlichen Umstände und beruflichen Ziele, wie von der Agentur für Arbeit gefordert. Sie erarbeiten mit uns Ihre Bewerbungsunterlagen, damit Sie sich professionell und passgenau auf interessante Stellen bewerben.

Das letzte Vorstellungsgespräch ist einige Zeit her?

Wir sind der Meinung, jedes Vorstellungsgespräch sollte gut vorbereitet und geübt werden.
Üben Sie das Gespräch mit einem unserer Trainer oder in der Gruppe und nutzen Sie unsere Tipps, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Vorstellungsgespräch so gut zu präsentieren, wie sie tatsächlich sind.

Wie finde ich die richtige Stelle?

Mehr dazu steht in unseren Bewerbungstipps . Dabei sollten Sie Ihr Profil immer wieder mit den Anforderungen relevanter Stellenanzeigen abgleichen, um Ihre Suche zu verfeinern, sich auf aussichtsreiche Positionen zu bewerben und gegebenenfalls zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.

Bewerbe ich mich mit einer Mappe oder online?

Lernen Sie bei uns die Besonderheiten von Bewerbungsmappen und Online-Bewerbungen kennen. Die meisten Unternehmen wünschen inzwischen Onlinebewerbungen. Aber auch die klassische Bewerbungsmappe wird manchmal noch gefordert. Daher sollten Sie beide Methoden sicher beherrschen.

Und wenn sich ein Arbeitgeber telefonisch meldet?

Dann sind Sie aufgrund unseres Trainings „Kalt erwischt“ optimal darauf vorbereitet. Wir üben die aktive Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitgebern genauso wie das kurze Vorstellungsgespräch am Telefon.

Wie lange dauert die Begleitung durch die PRM?

Die PRM begleitet Sie für die Dauer Ihrer Transfermaßnahmen.

Transfergesellschaft

Infos für Unternehmen und Betriebsräte

Bei einem Personalabbau ist die Einsetzung einer Transfergesellschaft eine Win-Win-Lösung für alle Parteien. Eine Transfergesellschaft ermöglicht es den Mitarbeiten für einen befristeten Zeitraum von maximal einem Jahr, sich aus einem geförderten Beschäftigungsverhältnis in relativer finanzieller Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt neu orientieren.

Die gesetzliche Grundlage beschreibt § 111 SGB III. Die PRM kann als Transfergesellschaft agieren und ein Gesamtmodell von der Konzeptionierung bis hin zur Übernahme von Mitarbeitern auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge anbieten. Ein Instrumentenmix aus Beratung, Unterstützung im Bewerbungsprozess, Qualifizierung, Probearbeiten/Praktika und der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen trägt dazu bei, dass die Mitarbeiter eine neue Anstellung finden oder eine Existenz gründen.

Die Agentur für Arbeit beteiligt sich finanziell, indem sie Transferkurzarbeitergeld auszahlt, und kann gegebenenfalls Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen.

Ziel und Inhalt

Ziel der Transfergesellschaft ist es, die Mitarbeiter in ein neues Arbeitsverhältnis oder eine Existenzgründung zu begleiten. Neben einer kontinuierlichen Begleitung und Beratung im Bewerbungsprozess geht es um das Aufdecken von Qualifizierungsdefiziten sowie deren Behebung durch die Organisation von Bildungsmaßnahmen. Darüber hinaus bekommen die Mitarbeiter Tipps zur Stellensuche und Unterstützung bei der Bewerbung und Auswahl der Stelle. Mit dem Praktikum oder dem „Arbeiten zur Probe“ stehen weitere Instrumente zur Verfügung, die einen Wettbewerbsvorteil für den Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis darstellen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung von Transferkurzarbeitergeld und somit für die Installation einer Transfergesellschaft stimmen nahezu mit den Voraussetzungen für die Transfermaßnahmen überein. Wichtig ist auch hier das Vorhandensein einer Betriebsänderung, die mit Interessenausgleich- bzw. Sozialplanverhandlungen einhergeht. Die Transfergesellschaft muss so ausgestattet sein, dass die Betreuung und die Finanzierung der Mitarbeiter durchgängig sichergestellt ist. Der Anbieter der Transfergesellschaft muss ein System zur Qualitätssicherung anbieten. Die Mitarbeiter, denen ein Arbeitsvertrag angeboten werden soll, müssen an Transfermaßnahmen teilgenommen haben, von Arbeitslosigkeit bedroht sein und sich arbeitssuchend gemeldet haben.

Umfang und Dauer der Förderung

Die Bezugsfrist für Transferkurzarbeitergeld und damit die Verweildauer in einer Transfergesellschaft ist auf maximal zwölf Monate begrenzt. Während dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent ihres förderfähigen Nettoentgeltes. Sozialversicherungsbeiträge werden von der Agentur nicht gefördert.

Kosten

Die Kosten für die Transfergesellschaft hängen im Wesentlichen davon ab, wie viele Mitarbeiter für welche Laufzeit übernommen werden. Die Lohnbestandteile, die das Unternehmen neben dem Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu tragen hat, werden als Remanenzkosten bezeichnet. Darüber hinaus fallen Kosten für die Organisation der Beratung und Abrechnung aller Mitarbeiter an. Außerdem sollte ein Budget ausgehandelt werden, aus dem Bildungsmaßnahmen finanziert werden. Die PRM erstellt gerne eine erste überschlägige Kalkulation bzw. eine verbindliche Kostenkalkulation für das Gesamtprojekt.

Mögliche Zusatzleistungen des Unternehmens

Über die Zahlung des Transferkurzarbeitergeldes hinaus ist es sinnvoll und möglich, eine Aufstockung desselben zu vereinbaren. Zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, können weiter gewährt werden. Weitere finanzielle Anreize wie eine Mobilitätsprämie oder auch Sprinterprämie für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sind als Anreiz wichtig und sinnvoll. Einmalzahlungen, die im bisherigen Arbeitsverhältnis geleistet wurden, können weiterhin berücksichtigt werden.

Ablauf

In einem Beratungsgespräch lotet die PRM gemeinsam mit den Betriebsparteien die Möglichkeiten einer Transfergesellschaft aus. Parallel dazu berät die Agentur für Arbeit hinsichtlich der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förderung. Sobald der Sozialplan abgeschlossen ist und feststeht, wer von Arbeitsplatzverlust betroffen ist, kann der Antrag gemäß § 111 SGB III bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit platziert werden. Mit dem Bescheid haben Sie die Sicherheit, dass die Fördermittel gewährleistet sind und die Durchführung beginnen kann. Nach Ablauf eines jeden Kalendermonats wird von der Transfergesellschaft erneut Transferkurzarbeitergeld beantragt. Damit Transparenz für alle Beteiligten herrscht, ist es sinnvoll, dass ein sogenannter Beirat eingesetzt wird, der sich aus Vertretern der Betriebsparteien und Beratern der Transfergesellschaft zusammensetzt. Der Beirat verfolgt den inhaltlichen Stand des Projektes und dokumentiert die Ausgaben. Am Ende des Projektes erfolgt eine Evaluation des Gesamtprojektes.

Infos für Mitarbeiter

Jeder Mensch hat besondere Fähigkeiten. Aber wie kann man sein Kapital aus beruflicher Erfahrung und persönlichen Qualitäten erfolgreich einbringen?

Die PRM unterstützt Sie dabei, Ihre Vorzüge und Kenntnisse optimal zu präsentieren. Wie wir das tun? In einer Reihe von Gesprächen, Übungen und Seminaren erarbeiten wir mit Ihnen die Grundlagen Ihrer Selbstpräsentation und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung.

Zu Beginn steht die Analyse Ihrer Stärken und Potenziale. Wir unterstützen Sie bei einer strukturierten Selbsteinschätzung, um ihre beruflichen Kompetenzen besser zu verstehen. In einem Profiling erfassen wir Ihren beruflichen Werdegang, Ihre aktuellen persönlichen Umstände und beruflichen Ziele, wie von der Agentur für Arbeit gefordert. Sie erarbeiten mit uns Ihre Bewerbungsunterlagen, damit Sie sich professionell und passgenau auf interessante Stellen bewerben.

Zielklärung

Am Anfang unserer Beratung steht die Zielklärung. Je genauer uns und Ihnen klar ist, wie Ihre Weiterentwicklungsperspektiven aussehen, umso besser und passgenauer ist unsere Beratung. Deshalb nehmen wir uns für diese Gespräche mit Ihnen viel Zeit und erstellen einen Plan für die Ziele, die Sie in der Zeit zusammen mit uns umsetzen und erreichen wollen.

Bewerbung

Sie suchen schnellstmöglich nach einer neuen Stelle. Sie haben aber seit einigen Jahren keine Bewerbung mehr geschrieben, geschweige denn ein Vorstellungsgespräch gehabt. So geht es vielen Menschen, die von uns begleitet werden. Deshalb begleiten wir Sie bei allen Schritten im Bewerbungsprozess. Hier geht es nicht nur um das Formulieren von Anschreiben oder das Erstellen eines Lebenslaufes. Wir suchen mit Ihnen in geeigneten Medien nach Stellen und bereiten Sie auf Vorstellungsgespräche vor. Was auch immer Ihr Anliegen ist, wir gehen darauf ein.

Persönliche Beratung

Gerade in der Situation, in der Sie sich befinden, ändert sich so viel, dass regelmäßige Beratung sehr wichtig ist. Sie haben von Anfang an einen Ansprechpartner, der sich um Ihre persönlichen Belange kümmert. Ihr Berater ist nicht nur Ihr Ansprechpartner für Fragen der Bewerbung und Qualifizierung, sondern Sie können mit ihm auch alle anderen Fragen, die sich aus Ihrer Situation ergeben, besprechen.

Qualifizierung

Sie hatten in Ihrer bisherigen Tätigkeit keine Gelegenheit sich zu qualifizieren? Dann sollten Sie das jetzt in Angriff nehmen. Ein aktuelles Qualifikationsprofil verbessert Ihre Wettbewerbschancen nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt. Wir stimmen mit Ihnen gemeinsam ab, welche Weiterbildung für Sie sinnvoll ist, und unterstützen Sie bei der Auswahl des für Sie besten Anbieters.

Eine neue Arbeit „probieren“

Sind Sie unsicher, ob eine neue Arbeitsstelle für Sie die „Richtige“ ist? So geht es den meisten von uns. Hier gibt es die Möglichkeit, die Arbeit zunächst einmal auszuprobieren. Gerne beraten wir Sie dazu, in welcher Form das stattfinden kann. Die eine Möglichkeit ist das Praktikum, die andere Möglichkeit das Zweitarbeitsverhältnis. Beide Instrumente sind dazu geeignet, eine neue Arbeit so auszuprobieren, dass eine Rückkehr in die Transfergesellschaft jederzeit zu alten Konditionen möglich ist.

Existenzgründung

Sie befassen sich mit der Idee, ihre eigene Existenz zu gründen. Auch das ist mit unserer Hilfe machbar. Wir feilen mit Ihnen so lange an Ihrer Geschäftsidee bis ein Businessplan steht. Unsere Finanzierungsexperten schauen sich die Zahlen hierzu auf die Machbarkeit hin an, und wir begleiten Sie auch, wenn es darum geht, Gründungszuschüsse zu beantragen oder nach zinsgünstigen Krediten Ausschau zu halten.

TRANSFERGESELLSCHAFT

Infos für Unternehmen und Betriebsräte

Bei einem Personalabbau ist die Einsetzung einer Transfergesellschaft eine Win-Win-Lösung für alle Parteien. Eine Transfergesellschaft ermöglicht es den Mitarbeiten für einen befristeten Zeitraum von maximal einem Jahr, sich aus einem geförderten Beschäftigungsverhältnis in relativer finanzieller Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt neu orientieren.

Die gesetzliche Grundlage beschreibt § 111 SGB III. Die PRM kann als Transfergesellschaft agieren und ein Gesamtmodell von der Konzeptionierung bis hin zur Übernahme von Mitarbeitern auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge anbieten. Ein Instrumentenmix aus Beratung, Unterstützung im Bewerbungsprozess, Qualifizierung, Probearbeiten/Praktika und der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen trägt dazu bei, dass die Mitarbeiter eine neue Anstellung finden oder eine Existenz gründen. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich finanziell, indem sie Transferkurzarbeitergeld auszahlt, und kann gegebenenfalls Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen.

Ziel und Inhalt

Ziel der Transfergesellschaft ist es, die Mitarbeiter in ein neues Arbeitsverhältnis oder eine Existenzgründung zu begleiten. Neben einer kontinuierlichen Begleitung und Beratung im Bewerbungsprozess geht es um das Aufdecken von Qualifizierungsdefiziten sowie deren Behebung durch die Organisation von Bildungsmaßnahmen. Darüber hinaus bekommen die Mitarbeiter Tipps zur Stellensuche und Unterstützung bei der Bewerbung und Auswahl der Stelle. Mit dem Praktikum oder dem „Arbeiten zur Probe“ stehen weitere Instrumente zur Verfügung, die einen Wettbewerbsvorteil für den Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis darstellen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung von Transferkurzarbeitergeld und somit für die Installation einer Transfergesellschaft stimmen nahezu mit den Voraussetzungen für die Transfermaßnahmen überein. Wichtig ist auch hier das Vorhandensein einer Betriebsänderung, die mit Interessenausgleich- bzw. Sozialplanverhandlungen einhergeht. Die Transfergesellschaft muss so ausgestattet sein, dass die Betreuung und die Finanzierung der Mitarbeiter durchgängig sichergestellt ist. Der Anbieter der Transfergesellschaft muss ein System zur Qualitätssicherung anbieten. Die Mitarbeiter, denen ein Arbeitsvertrag angeboten werden soll, müssen an Transfermaßnahmen teilgenommen haben, von Arbeitslosigkeit bedroht sein und sich arbeitssuchend gemeldet haben.

Umfang und Dauer der Förderung

Die Bezugsfrist für Transferkurzarbeitergeld und damit die Verweildauer in einer Transfergesellschaft ist auf maximal zwölf Monate begrenzt. Während dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent ihres förderfähigen Nettoentgeltes. Sozialversicherungsbeiträge werden von der Agentur nicht gefördert.

Kosten

Die Kosten für die Transfergesellschaft hängen im Wesentlichen davon ab, wie viele Mitarbeiter für welche Laufzeit übernommen werden. Die Lohnbestandteile, die das Unternehmen neben dem Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu tragen hat, werden als Remanenzkosten bezeichnet. Darüber hinaus fallen Kosten für die Organisation der Beratung und Abrechnung aller Mitarbeiter an. Außerdem sollte ein Budget ausgehandelt werden, aus dem Bildungsmaßnahmen finanziert werden. Die PRM erstellt gerne eine erste überschlägige Kalkulation bzw. eine verbindliche Kostenkalkulation für das Gesamtprojekt.

Mögliche Zusatzleistungen des Unternehmens

Über die Zahlung des Transferkurzarbeitergeldes hinaus ist es sinnvoll und möglich, eine Aufstockung desselben zu vereinbaren. Zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, können weiter gewährt werden. Weitere finanzielle Anreize wie eine Mobilitätsprämie oder auch Sprinterprämie für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sind als Anreiz wichtig und sinnvoll. Einmalzahlungen, die im bisherigen Arbeitsverhältnis geleistet wurden, können weiterhin berücksichtigt werden.

Ablauf

In einem Beratungsgespräch lotet die PRM gemeinsam mit den Betriebsparteien die Möglichkeiten einer Transfergesellschaft aus. Parallel dazu berät die Agentur für Arbeit hinsichtlich der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förderung. Sobald der Sozialplan abgeschlossen ist und feststeht, wer von Arbeitsplatzverlust betroffen ist, kann der Antrag gemäß § 111 SGB III bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit platziert werden. Mit dem Bescheid haben Sie die Sicherheit, dass die Fördermittel gewährleistet sind und die Durchführung beginnen kann. Nach Ablauf eines jeden Kalendermonats wird von der Transfergesellschaft erneut Transferkurzarbeitergeld beantragt. Damit Transparenz für alle Beteiligten herrscht, ist es sinnvoll, dass ein sogenannter Beirat eingesetzt wird, der sich aus Vertretern der Betriebsparteien und Beratern der Transfergesellschaft zusammensetzt. Der Beirat verfolgt den inhaltlichen Stand des Projektes und dokumentiert die Ausgaben. Am Ende des Projektes erfolgt eine Evaluation des Gesamtprojektes.

Infos für Mitarbeiter

Der mögliche Verlust des Arbeitsplatzes bedroht die Existenz. Viele Fragen tun sich auf. Mit der PRM als Partner werden Sie aus Ihrem alten Arbeitsplatz in ein neues befristetes Arbeitsverhältnis von maximal zwölf Monaten übernommen.

Sie können sich vor dem Hintergrund einer zeitlich und finanziell abgesicherten Position mit unserer Unterstützung Ihren beruflichen Perspektiven widmen.

Welche Vorteile bietet Ihnen eine Beschäftigung bei der PRM?

Sie bewerben sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis auf eine neue Stelle. Während des Arbeitsverhältnisses mit der PRM erhalten Sie jeden Monat ein Einkommen, das in der Regel höher ist als das Arbeitslosengeld. Dennoch haben Sie nach dem Ausscheiden aus der PRM einen unverminderten Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls Sie Arbeitslosenunterstützung beantragen müssen. Damit das nicht der Fall ist, beraten wir Sie von Anfang an und über die gesamte Laufzeit. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist für Sie in einem Beratungsbüro in Ihrer Nähe erreichbar.

Zielklärung

Am Anfang unserer Beratung steht die Zielklärung. Je genauer uns und Ihnen klar ist, wie Ihre Weiterentwicklungsperspektiven aussehen, umso besser und passgenauer ist unsere Beratung. Deshalb nehmen wir uns für diese Gespräche mit Ihnen viel Zeit und erstellen einen Plan für die Ziele, die Sie in der Zeit zusammen mit uns umsetzen und erreichen wollen.

Bewerbung

Sie suchen schnellstmöglich nach einer neuen Stelle. Sie haben aber seit einigen Jahren keine Bewerbung mehr geschrieben, geschweige denn ein Vorstellungsgespräch gehabt. So geht es vielen Menschen, die von uns begleitet werden. Deshalb begleiten wir Sie bei allen Schritten im Bewerbungsprozess. Hier geht es nicht nur um das Formulieren von Anschreiben oder das Erstellen eines Lebenslaufes. Wir suchen mit Ihnen in geeigneten Medien nach Stellen und bereiten Sie auf Vorstellungsgespräche vor. Was auch immer Ihr Anliegen ist, wir gehen darauf ein.

Persönliche Beratung

Gerade in der Situation, in der Sie sich befinden, ändert sich so viel, dass regelmäßige Beratung sehr wichtig ist. Sie haben von Anfang an einen Ansprechpartner, der sich um Ihre persönlichen Belange kümmert. Ihr Berater ist nicht nur Ihr Ansprechpartner für Fragen der Bewerbung und Qualifizierung, sondern Sie können mit ihm auch alle anderen Fragen, die sich aus Ihrer Situation ergeben, besprechen.

Qualifizierung

Sie hatten in Ihrer bisherigen Tätigkeit keine Gelegenheit sich zu qualifizieren? Dann sollten Sie das jetzt in Angriff nehmen. Ein aktuelles Qualifikationsprofil verbessert Ihre Wettbewerbschancen nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt. Wir stimmen mit Ihnen gemeinsam ab, welche Weiterbildung für Sie sinnvoll ist, und unterstützen Sie bei der Auswahl des für Sie besten Anbieters.

Eine neue Arbeit „probieren“

Sind Sie unsicher, ob eine neue Arbeitsstelle für Sie die „Richtige“ ist? So geht es den meisten von uns. Hier gibt es die Möglichkeit, die Arbeit zunächst einmal auszuprobieren. Gerne beraten wir Sie dazu, in welcher Form das stattfinden kann. Die eine Möglichkeit ist das Praktikum, die andere Möglichkeit das Zweitarbeitsverhältnis. Beide Instrumente sind dazu geeignet, eine neue Arbeit so auszuprobieren, dass eine Rückkehr in die Transfergesellschaft jederzeit zu alten Konditionen möglich ist.

Existenzgründung

Sie befassen sich mit der Idee, ihre eigene Existenz zu gründen. Auch das ist mit unserer Hilfe machbar. Wir feilen mit Ihnen so lange an Ihrer Geschäftsidee bis ein Businessplan steht. Unsere Finanzierungsexperten schauen sich die Zahlen hierzu auf die Machbarkeit hin an, und wir begleiten Sie auch, wenn es darum geht, Gründungszuschüsse zu beantragen oder nach zinsgünstigen Krediten Ausschau zu halten.

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf einen Anruf, eine E-Mail oder eine Anfrage über das Kontaktformular.

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